Hier findet Ihr alles zu unseren AGBs, Kaution und Lieferung...

Die hier aufgeführten Erklärungen erhältst du ebenfalls per Mail mit deinem Angebot und Mietvertrag. Mit Abschluss des Mietvertrages akzeptierst du, die von uns aufgeführten Bedingungen und Leistungen und bestätigst, diese ausführlich gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.

1. AGB

2. Kaution

3. Abholung & Lieferung

1. AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen die auf unserer Homepage ausgewiesen werden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor den AGBs sofern diese im Mietvertrag schriftlich vermerkt sind.

1.1 Zustandekommen des Vertrages

Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Alle Anfragen egal ob telefonisch, per Mail oder Whatsapp werden vorerst als unverbindliche Anfragen bearbeitet. Nach Klärung aller benötigter Informationen, sowie Prüfung der Verfügbarkeit Ihrer angefragten Artikel, erhalten Sie von uns ein Angebot mit dem dazugehörigen Mietvertrag. Erst wenn dieser unterschrieben an uns zurück kommt, wird die finale Auftragsbestätigung versendet.

1.2 Preise und Zahlung

Alle von uns genannten Preise sind Endpreise in Euro (€) und werden inklusive der jeweils in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Der Mietpreis wird grundsätzlich je Artikel ausgewiesen (in Ausnahmen steht z.B. "Set" vor dem Preis) und bezieht sich auf eine Mietdauer von 4 Kalendertagen. Eine längere Mietdauer muss Grundsätzlich über uns angefragt und geklärt werden und sind zu vergünstigten Konditionen möglich. Bei nicht angekündigter Verlängerung der Mietdauer Ihrerseits wird pro Tag 40% des Gesamtpreises separat in Rechnung gestellt. Mietgebühren für nicht benutzte aber geliehene Artikel werden nachträglich nicht erstattet.

Zahlungen sind ausschließlich über Rechnung per Vorkasse zu leisten. Die Bankverbindung und den Überweisungsbetrag mit Zahlungsziel finden Sie auf der erhaltenen Auftragsbestätigung.

1.3 Ausweispflicht

Der Mieter hat sich vor Mietbeginn mit seinem gültigen, nicht abgelaufenen Personalausweises auszuweisen. Bei nicht vollständiger Datenangabe können wir als Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Erbringung der Leistung ausüben und vom Vertrag zurücktreten. Die von uns benötigten und angeforderten Daten, welche nicht zur Auftrags- sowie Rechnungstellung benötigt werden, werden nach Ende der Geschäftsbeziehung von uns gelöscht (siehe Datenschutz). Das Ende der Geschäftsbeziehung ist zumeist nach Sichtung und Reinigung der Mietartikel sowie der darauffolgenden Verrechnung/Rückzahlung der Kaution.

1.4 Kaution

Bei allen Kunden und Verträgen halten wir uns das Recht vor, auf eine Kaution zu bestehen. Weitere Infos siehe Punkt 2. Kaution...

1.5 Gegenstand der Vermietung

Mietgegenstände sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Artikel inkl. deren Verpackungs- und Aufbewahrungsmaterials. Diese sind und bleiben unser Eigentum und werden Ihnen nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Alle Risiken des bestimmungsgemäßen Gebrauchs trägt der Mieter selbst. Untervermietungen oder sonstige Nutzungsüberlassungen an Dritte erfordert vorab unsere schriftliche Zustimmung.

1.6 Untervermietung, Abtretung, Pfändung

Der Mieter darf den Mietgegenstand weder an einen Dritten weitervermieten noch darf er Rechte aus diesem Mietvertrag abtreten oder vertraglich Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand  einräumen. Bei Verstößen ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.  Sollte ein Dritter durch Beschlagnahmung oder Pfändung Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren und den  Dritten über das bestehende Mietverhältnis aufzuklären. Verstößt  der Mieter  schuldhaft  gegen  die  vorstehenden  Verpflichtungen,  so  ist  er  verpflichtet,  dem Vermieter den Schaden zu ersetzen, der diesem daraus entsteht.

1.7 Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verschulden bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlungen  und  mietvertraglicher  Pflichtverletzungen  sind  ausgeschlossen,  soweit  sie  nicht  auf  Vorsatz  oder grober  Fahrlässigkeit  des  Vermieters  oder  seiner  Erfüllungsgehilfen  beruhen,  sich  der  Vermieter  nicht  gemäß §  831  BGB  exkulpieren  kann  und  bei  Vorliegen  einfacher  Fahrlässigkeit  insoweit,  als  sich  die Schadensersatzansprüche  nicht  auf  die  Verletzung  von  wesentlichen  Vertragspflichten  beziehen  und  nicht Schäden  aus  Verletzung  des  Lebens,  des  Körpers  oder  der  Gesundheit Gegenstand der streitigen Forderungen sind.

1.8 Rückgabe der Mietgegenstände und Schadenersatz bei fehlerhafter Rückgabe

Der  Mieter  hat  den  Mietgegenstand  im  ungereinigten  Zustand  mit  sämtlichen  Zusatzteilen und Verpackungsmaterialien zurück zuliefern oder  zur  Abholung  bereit  zu  stellen,  je  nach  Vereinbarung  der Parteien. Weist  der  Mietgegenstand bei der Rückgabe Beschädigungen wie z.B. Brandlöcher, Kerzenwachs Risse, Mängel oder enorme Verschmutzungen auf, so hat der Mieter dem Vermieter den  Umfang  der  zu  vertretenen Mängel  und  Beschädigungen  unverzüglich mitzuteilen. Dem Mieter ist Gelegenheit zur Nachprüfung der aufgezeigten Mängel zu  geben. Die  Kosten  für  die Instandsetzungs-  bzw.  Reinigungs‐  oder  Reparaturarbeiten evtl. auch Neuanschaffung,  sind  nach  Behebung des  Mangels  bzw.  nach  Feststellung,  dass  der  Mangel  nicht reparabel ist, sofort fällig und werden über die Kaution verrechnet, wobei der Vermieter den Mieter hierüber in Textform zu informieren hat. Falls der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgibt, verpflichtet er sich, dem Vermieter für  jeden  Tag,  der  über  den vereinbarten  Mietzeitraum  hinausgeht,  eine  Nutzungsentschädigung  zu zahlen, siehe Punkt: 1.2 Preise und Zahlung.

1.9 Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände (inkl. Verpackungen)

Der Mieter  haftet  für  Verlust,  Diebstahl,  Beschädigung  und  unbefugte  Nutzung  der  Mietsache,  sollte er keine Versicherung abgeschlossen haben. Verluste durch Diebstahl oder Raub hat der Mieter unverzüglich der zuständigen Polizeibehörde  mitzuteilen. Die Diebstahlanzeige ist dem Vermieter ebenfalls vorzulegen. Bei Diebstahl oder  Raub  ist  der  Mieter  verpflichtet,  gleichwertigen Geldersatz für den gestohlenen Mietgegenstand, zu leisten. Es ist der Betrag zu leisten, welcher zur Wiederbeschaffung des Mietgegenstands zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistungen erforderlich ist.

1.10 Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Sie haben nach Abschluss das Recht, den Vertrag, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, zu widerrufen. Die Widerrufsfrist (14 Tage) beginnt ab dem Tag der von uns erteilten schriftlichen Auftragsbestätigung. Widerrufe nach Ablauf der Widerrufsfrist werden als Stornierung betrachtet siehe Punkt: 1.12 Stornierungen. Ihren Wiederruf richten Sie bitte eindeutig und schriftlich per Post, oder Mail an:

FeierFlair Michèle Katrin Rupp, Schillerstr. 3, 76707 Hambrücken

Email: info@feierflair.de

Wenn Sie den mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen und bereits Zahlungen an uns geleistet haben, werden diese von uns, innerhalb von 30 Tagen, auf selbem Wege wie der Zahlungseingang, an Sie erstattet.

1.11 Auftragsänderungen

Geringfügige Auftragsänderungen sind bis zu zwei Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin, je nach Verfügbarkeit der Artikel, auf Anfrage an uns noch möglich.

1.12 Stornierungen

Stornierungen sind prinzipiell bis 8 Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin möglich. Bei Stornierungen behalten wir uns das Recht vor eine Bearbeitungsgebühr von 30€ zu berechnen. Bereits von Ihnen geleistete Zahlungen werden dann abzüglich der genannten Gebühr ebenfalls innerhalb von 30 Tagen an Sie erstattet.

Stornierungen zwischen 4-8 Wochen vor Ihrem Veranstaltungstermin werden auf Grund von bereits unsererseits geleistetem Aufwand und ggf. Absagen von anderen, am Termin stattfindenden Events, mit 25% Ihres gesamten Mietpreises in Rechnung gestellt. Bereits darüber hinaus geleistete Zahlungen werden ebenfalls innerhalb von 30 Tagen erstattet.

Stornierungen die innerhalb von 4 Wochen vor Veranstaltungstermin erfolgen müssen wir mit 50% des Mietpreises in Rechnung stellen.

 

Unser Tipp: Informiere dich vorab zu einer Hochzeitsausfallversicherung! hier sind für eine Vielzahl von Ausfallmöglichkeiten, welche leider immer wieder vorkommen, nicht nur die Kosten die durch uns entstehen gedeckt. Sprich uns gerne darauf an!

2. Kaution

2.1 Was ist unsere Kaution und warum verlangen wir diese...

Bei unserer Kaution handelt es sich um eine individuell aber fair festgelegte Geldsumme, welche sich an der Höhe nach den gemieteten Artikeln und des Mietpreises richtet die man als Sicherheit beim Mieten hinterlegen muss. Die Kaution wird auch Mietsicherheit genannt.
 

2.2 Wann müssen wir Kaution einbehalten?

Die Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter werden durch die Mietkaution abgesichert. Er darf die Mietkaution einbehalten, wenn er nach Beendigung des Mietverhältnisses noch offene Forderungen gegen den Mieter hat. Es kann sein, dass es an den gemieteten Sachen Schäden oder Mängel gibt, die der Mieter zu verantworten hat und der Vermieter die entsprechenden Instandsetzungskosten bzw. Neuanschaffungskosten verrechnen möchte. In der Regel handelt es sich um folgende Kriterien, die den Vermieter dazu berechtigen, die Kaution einzubehalten:

  • vom Mieter verursachte Schäden und nicht behebbare Mängel an den gemieteten Sachen
  • Artikel die nach der Vereinbarten Mietdauer nicht oder nicht vollständig zurückgegeben werden
  • wenn der Mieter die gemieteten Artikel nicht innerhalb der mit uns vereinbarten Mietzeit zurückgibt und dies nicht mit uns abgesprochen wurde

2.3 Geht auch mieten ohne Kaution?

Ja!

Allerdings sind wir damit nur einverstanden, wenn über unseren Kooperationspartner eine sogenannten Veranstaltungshaftpflicht zum Mietvertrag abgeschlossen wird. 

Der Preis hierfür liegt aktuell bei einmalig 112,46 €. Diese Kosten werden zwar nicht erstattet wie bei der Kaution, allerdings sind bei dieser nur unsere Artikel besichert. Mit der benannten Versicherung sind für Sie auch Mietsachschäden an Gebäuden sowie alle Weiteren beweglichen Sachen und sogar Abhandenkommen von Besucherhabe inklusive. Weitere Leistungen und Bedingungen entnehmen Sie bitte dem von uns zugesendeten Antrag.

Achtung: Der Antrag zur Versicherung muss zusammen mit unserem Mietvertrag und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung geschlossen werden!

2.4 Wie berechnet sich die Kaution?

Wir berechnen unsere Kaution anhand der Höhe es mit uns geschlossenen Mietvertrages. In der Regel beträgt die Kaution 30% Ihres Gesamtmietpreises, wenn mehrere verschiedene Artikel über uns gemietet werden. Diese Mischkalkulation unsererseits reicht normalerweise aus um die Kosten von unserer Seite zu decken, sollte doch einmal etwas durch Ihr verschulden beschädigt werden.

Bsp.: Sie mieten bei uns 5 Tischdecken, 5 Tischläufer, 30 verschiedene Kerzenhalter, 50 Stuhlhussen, Faltpavillon, 50 Weingläser, 3 Stehtischussen und einen Traubogen. Somit liegt der Mietpreis je nach Ausführungen bei ca. 300€. Somit wäre die für Sie zu hinterlegende Kaution bei 90€.

Wir behalten uns vor die Kaution nach oben aber auch nach unten anzupassen.

Sollten nur Einzelne Artikel über uns gemietet werden, behalten wir uns vor die Kautionshöhe separat zu berechnen und festzulegen. Hierüber werden Sie jedoch direkt mit dem zugehörigen Angebot Informiert.

2.5 Wird bei Beschädigung einer Mietsache die volle Kaution einbehalten?

Nein!

Keine Sorge, bei Beschädigungen wird nicht die komplette Kaution einbehalten. Der einzubehaltende Kautionsbetrag richtet sich immer nach der Beschädigten Sache und deren Reinigungs-/Wiederbeschaffungskosten. Wir denken dies ist für beide Seiten Fair. Hierrüber werden Sie nach Prüfung der zurückgegebenen Artikel spätestens nach 14 Tagen über den Einbehalt bzw. die Rückzahlung der Kaution informiert.

Unser Tipp: Wenn du auf eine Kaution verzichten willst, nutze gerne unsere angebotene Veranstaltungshaftpflicht! Mit der genannten Versicherung sind viele weitere Bestandteile Eurer Feier versichert, wie z.B. Mietsachschäden an Gebäuden, alle Weiteren beweglichen Sachen, Abhandenkommen von Besucherhabe und vieles mehr. Sprich uns gerne darauf an!

3. Abholung & Lieferung

3.1 Abholung & Rückgabe

Die Selbstabholung ist am kompletten Tag vor der Veranstaltung unter Absprache der Zeit möglich und ist kostenfrei. 

Die Rückgabe erfolgt über den kompletten Tag nach der Veranstaltung, ebenfalls nach Absprache des Rückgabezeitpunktes. 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein am Tag nach der Veranstaltung die Rückgabe zu Organisieren geben Sie uns bitte bereits vorab bescheid, wenn keine Weitere Vermietung an den Folgetagen vorliegt ist ggf. eine Verlängerung um einen Tag kostenfrei möglich. Nur nach Absprache! Sollten wir keine Rückmeldung vor der Veranstaltung bzw. am Rückgabetag von Ihnen erhalten müssen wir einen Weiteren Tag Miete Verlangen und in Rechnung stellen (33% des auf der Rechnung ausgewiesenen Mietpreises). 

Bitte beachten Sie die unterschiedliche Größe der Mietartikel, damit Sie ausreichend Platz im Fahrzeug zur Verfügung haben. Gerne senden wir Ihnen ein Bild der gerichteten Mietsachen in deren Verpackungseinheiten zu.

 

3.2 Lieferung

Die Lieferung ist nur nach persönlicher Absprache mit uns möglich! Es fallen zusätzliche Liefergebühren je nach Entfernung an.

4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden, zu Kaution, Lieferung usw., einschließlich der genannten AGBs ganz oder Teilweise unwirksam sein bzw. werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Für Fragen zu vorherigem gerne melden

Individuelle Absprachen sind natürlich möglich

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